Steuernews
Das Bundesministerium der Finanzen hat ein Informationsblatt zum Vorliegen umsatzsteuerlich begünstigter Leistungen nach § 4 Nr. 22 Buchst. a des Umsatzsteuergesetzes für Vorträge, Kurse und andere Veranstaltungen wissenschaftlicher oder belehrender Art – mit Ausnahme von Leistungen der Erziehung von Kindern und Jugendlichen – herausgegeben (Az. III C 3 – S 7180/00032/001/065).
Nach § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG sind Vorträge, Kurse und andere Veranstaltungen wissenschaftlicher oder belehrender Art unter bestimmten Voraussetzungen umsatzsteuerfrei. Veranstaltungen in diesem Sinne sind solche, die als Erziehung von Kindern und Jugendlichen, als Schul- oder Hochschulunterricht, als Ausbildung, Fortbildung oder berufliche Umschulung zu qualifizieren sind. Mit dem Informationsblatt sollen Unternehmer über die Kriterien informiert werden, die für das Vorliegen von begünstigten Leistungen im Rahmen von Schul- oder Hochschulunterricht, Ausbildung, Fortbildung oder beruflicher Umschulung maßgeblich sind. Auch Unterricht im Bereich der Erwachsenenbildung kann Schul- und Hochschulunterricht sein. Auf den Bereich der Erziehung von Kindern und Jugendlichen sind die im Informationsblatt aufgeführten Kriterien nicht anzuwenden.
Eine Veranstaltung ist eine begünstigte Leistung, wenn die Kriterien in drei Bereichen insgesamt erfüllt sind; die Erfüllung der einzelnen Kriterien muss nicht gleichermaßen ausgeprägt sein.
Das Informationsblatt gibt die maßgebliche Kriterien zu
an.
Das Informationsblatt finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums der Finanzen.
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